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Vollnarkose beim Zahnarzt

Sie ermöglicht eine schonende und schmerzfreie Zahnbehandlung

Anlässe für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose kann es viele geben. Gelegentlich ist eine Behandlung zum Beispiel etwas umfangreicher – dann macht es die Vollnarkose beim Zahnarzt für Sie leichter. Insbesondere Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst ermöglicht die Narkose einen schmerzfreien Behandlungsverlauf. Nicht zuletzt kann eine Zahnarzt-Narkose für Menschen mit wenig Zeit sinnvoll sein: Mehrere Behandlungssitzungen lassen sich auf diese Weise gut zusammenfassen. Die Zahnarztpraxis Dentalplus in Wiesbaden informiert Sie hier ausführlich über das Thema Zahnarzt-Vollnarkose.

Wirkung der Vollnarkose

Der Begriff „Narkose“ stammt vom griechischen Wort nárke, was so viel wie „Erstarrung“ bedeutet. Eine Vollnarkose bei Ihrem Zahnarzt versetzt Sie in einen Schlafzustand mit völliger Empfindungslosigkeit:

  • Sie verspüren keinerlei Schmerzen.
  • Ihr Bewusstsein ist ausgeschaltet.
  • Von den Vorgängen im Behandlungszimmer bemerken Sie nichts.

Der schlafähnliche Zustand wird durch spezielle Narkosemedikamente erreicht, die sogenannten Anästhetika. Ein erfahrener und gut ausgebildeter Anästhesist begleitet jede Zahnbehandlung unter Vollnarkose. Er leitet die die Narkose ein, überwacht sie und lässt sie zum gewünschten Zeitpunkt ausklingen. Unsere Anästhesisten verfügen alle über eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung und sind in Sachen zahnärztliche Narkose sehr geübt.

Nach dem Aufwachen aus dem Narkoseschlaf bekommen Sie genügend Zeit, sich eine Weile zu erholen. Dank moderner Narkosemittel, die sich exakt dosieren lassen, sind diese Erholungszeiten nur sehr kurz. Sobald Sie sich wieder fit fühlen, können Sie die Praxis in Begleitung verlassen. Das ist meistens bereits 30 bis 60 Minuten nach der Zahnarzt-Narkose der Fall.

Übrigens: In der Zahnarztpraxis Dentalplus haben wir in den vergangenen 15 Jahren bereits weit über tausend Zahnarzt-Narkosen ohne auch nur einen einzigen Zwischenfall durchgeführt.

Wann macht eine Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose Sinn?

Eine Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose eignet sich nicht nur für größere Eingriffe, für Angstpatienten oder für sehr beschäftigte Patienten mit wenig Zeit. Vielmehr lässt sich die Zahnarzt-Narkose bei sämtlichen zahnärztlichen Behandlungen einsetzen. Sie kann sowohl bei Erwachsenen wie auch bei Kindern angewendet werden.

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt bietet sich in folgenden Fällen an:

Voraussetzungen einer Zahnarzt-Vollnarkose

Rechtzeitig vor Einleitung der Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose klären wir mit Ihnen ab, ob irgendwelche gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Wie bei jeder Vollnarkose ist es auch bei einer Zahnbehandlung unter Narkose entscheidend, dass Sie mit nüchternem Magen zur Behandlung kommen. Die letzte Mahlzeit vor der Narkose muss mindestens sechs Stunden zurückliegen. Das ist sehr wichtig für Ihre Sicherheit: Der Hustenreflex geht bei der Narkose nämlich verloren. Im Fall von Erbrechen könnten Speisereste in die Luftröhre gelangen, es bestünde Erstickungsgefahr. Daher muss das Nüchternheitsgebot sehr ernst genommen werden.

Zum Glück haben sich die Methoden der Schmerzausschaltung in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Die Narkosetiefe lässt sich exakt dem Behandlungsablauf anpassen. Das können wir mit geringstmöglicher Medikamentendosierung erreichen. So macht die Zahnarzt-Narkose es Ihnen möglich, Ihren Zähnen auf entspannte Weise etwas Gutes zu tun.

Ihre Vorteile einer Vollnarkose

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose kann es für Sie in mehrfacher Hinsicht einfacher machen:

  • Die Behandlung erfolgt unter den besten Voraussetzungen.
  • Auch größere chirurgische Eingriffe am Stück sind möglich.
  • Die Zahnarzt-Narkose ist risikoarm und in der Regel gut verträglich.

Das Team von Dentalplus besitzt mit Zahnarzt-Narkosen sehr viel Erfahrung. Wir beraten Sie jederzeit gerne dazu. Telefonisch oder über unser Kontaktformular können Sie dafür Ihren persönlichen Termin vereinbaren.

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Damit wir die Behandlung optimal auf Ihre Bedürfnisse und Ihre zahnmedizinische Vorgeschichte anpassen können, bitten wir Sie, vor Ihrem ersten Termin den Anamnesebogen online auszufüllen. Natürlich unterliegen Ihre Angaben der ärztlichen Schweigepflicht.